Verein - Beitragsordnung
§ 1 Ermächtigungsgrundlage, Zweck
Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Sie wird in der Mitgliederversammlung beschlossen.
Grundlage für diese Beitragsordnung ist die Satzung des Vereins in ihrer jeweils gültigen Fassung.
§ 2 Beginn und Ende der Beitragspflicht
1) Bei dem Beitrag handelt es sich um einen Jahresbeitrag. Dieser entsteht im Zeitpunkt des Beitritts und ist unabhängig von dem Zeitpunkt der Entrichtung.
2) Die Mitgliedschaft beginnt mit der Unterzeichnung der Beitrittserklärung. Über die endgültige Aufnahme entscheidet die Vorstandschaft innerhalb einer angemessenen Frist innerhalb 8 Wochen.
3) Die Beitragspflicht beginnt mit dem Zeitpunkt der Aufnahme in den Verein.
4) Die Mitgliedschaft erlischt mit einem schriftlich erklärten, freiwilligen Austritt, bei Tod oder bei Ausschluss durch die Vorstandschaft. Der freiwillige Austritt erfolgt mit sofortiger Wirkung.
5) Ein bereits per SEPA-Lastschrift eingezogener Jahresbeitrag wird bei Austritt, Tod oder Ausschluss nicht zurückerstattet.
§ 3 Mitgliedsbeitrag und Fälligkeit
1) Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils am 01.08. für das laufende Kalenderjahr fällig. Der Beitrag wird ausschließlich im SEPA-Lastschrift-Verfahren entrichtet.
2) Bei Eintritt nach dem Fälligkeitsdatum, wird der Erstbeitrag zum nächsten Fälligkeitszeitpunkt erstmals (nach-)entrichtet.
3) Bei einem Eintritt nach dem Fälligkeitszeitpunkt und gleichzeitigem Austritt vor dem nächsten Fälligkeitszeitpunkt ist der Beitrag als Jahresbeitrag dennoch in voller Höhe zu entrichten und wird in diesem Fall (gesondert) in Rechnung gestellt.
4) Die Höhe des Mitgliedsbeitrags wird von der Mitgliederversammlung beschlossen und in der Beitragsordnung verabschiedet.
5) Die derzeitigen Mitgliedsbeiträge sind wie folgt:
- Einzel-Mitgliedschaft: 22,22€ p.a.
- Familien*-Mitgliedschaft: 33,33€ p.a.
Familie*:- Mindestens ein Erziehungsberechtigter mit mind. einem Kind unter 18 Jahren
- Eheleute die verheiratet sind oder
- sich in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft befinden
- Geschwisterkinder unter 18 Jahren ohne Eltern
- Kind: Als Kind zählt, wer noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat. Auf Antrag (Studentenausweis, Schülerausweis, Ausbildungsvertrag usw.) zählt auch als Kind, wer das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und sich bis zu diesem Zeitpunkt noch in der Schule, Ausbildung oder Studium befindet. Der Nachweis muss vor dem nächsten Einzug dem Mitgliederbeauftragten vorliegen.
Jährliche Abteilungsbeiträge:
- Tanzgarde*: 100,00€ p.a.
(Tanzgarde*: betrifft à Sternschnuppen, Elferratsgarde, Präsidentengarde und Funkengarde.) - Küken: 50,00€ p.a.
6) Änderungen der Anschrift, Änderungen der Bankverbindung oder persönliche Veränderungen, die für das Beitragswesen relevant sind, sind innerhalb eines Monats nach Änderung, dem Mitgliedsbeauftragten der KG Wicker Wacker e.V. (unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!), mitzuteilen.
§ 4 SEPA-Einzugsverfahren
1) Der Einzug der Mitgliedsbeiträge erfolgt durch Abbuchungsverfahren zum 01.08. (oder am darauffolgenden Werktag) jedes Jahr durch das SEPA-Basis-Lastschrift-Verfahren.
2) Das Beitragskonto des Vereins lautet:
Sparkasse Kraichgau Bruchsal-Bretten-Sinsheim
IBAN: DE65 6635 0036 0002 0047 11
BIC: BRUSDE66XXX
3) Bei Rückbuchungen erhält das Mitglied eine gesonderte Rechnung über den entsprechenden Jahresbeitrag. Dem Mitglied werden 6,00€ für die Rückweisung der Abbuchung sowie zusätzlichem Bearbeitungsaufwand in Rechnung gestellt.
§ 5 Inkrafttreten
Die Beitragsordnung wurde am 23. März 2022 von der Vorstandschaft beschlossen.
Die Beitragsordnung wurde in der Mitgliederversammlung am 25. April 2022 verkündet und verabschiedet.
Östringen den 25. April 2022