Hinweise zum Östringer Fasnachtsumzug 2015
Hinweise zum Östringer Fasnachtsumzug 2015
Auf Grund mehrerer Nachfragen bzgl. der neuen organisatorischen Regelungen im Verlauf des Östringer Fastnachtsumzuges möchten wir darauf Stellung beziehen. Bereits bei der Nachbesprechung der Faschingskampagne 2014 wurde bekannt, dass wir mit den Vorgaben des Landratsamtes bzw. der Stadtverwaltung bezüglich der großen Umzugswagen in Östringen große Probleme hatten. Daraufhin wurde bereits überlegt, die Anzahl der großen Umzugswagen auf ein Minimum zu begrenzen.
Das Umzugskomitee hat für die Kampagne 2015 alle früheren Teilnehmer mit Wagen angerufen und sie persönlich von der Entscheidung informiert. Und zwar in der Weise, dass sie durchaus mit kleinen Zugmaschinen bei uns starten können. Die Teilnahme wurde generell nicht verweigert.
Leider werden von Jahr zu Jahr die Vorgaben des Landratamtes immer strenger, worauf wir als Verein natürlich auch Rücksicht nehmen müssen. Hinzu kommt auch die Haftung, die der Verein übernehmen muss. Ebenso ist leider vielen nicht bekannt, dass der Fastnachtsumzug fast ausschließlich vom Umzugskomitee der KG Wicker Wacker Östringen e.V. finanziert wird. Die Kosten für einen Fastnachtsumzug belaufen sich hierbei auf mehrere tausend Euro. Neben Sicherheitspersonal oder Genehmigungen müssen auch DRK sowie die DIXI-Toiletten oder GEMA-Gebühren für das Abspielen von Musik von der Vereinskasse getragen werden. Zum Glück wird der Fastnachtsumzug auch durch die Stadt Östringen mit den Einsatz ihrer Reinigungskräfte und der Schirmherrschaft oder durch den FC Östringen mit einem Obulus unterstützt.
Wir möchten auch darauf hinweisen, dass unser Verein in der Öffentlichkeit sehr präsent ist und durch unsere Kommunikationsplattformen wie unserer Homepage oder unserer Facebook-Seite jederzeit erreichbar ist und Ihnen bei Fragen oder Problemen zur Verfügung steht. Gerne können Sie uns auch persönlich erreichen - wir freuen uns Ihnen jederzeit weiterhelfen zu können!
Wichtiger Hinweis zu den "Tankstellen" entlang der Umzugsstrecke
Wir möchten darauf hinweisen, dass alle sogenannten "Tankstellen" entlang der Umzugsstrecke - welche gewerblich betrieben werden - eine Ausschankgenehmigung bei der Stadt Östringen beantragen müssen und den Jugendschutz unbedingt einhalten müssen. Es werden Kontrollen vom Ordnungsamt und dem Jugendschutz durchgeführt. Bei Nichteinhaltung können Bußgelder erhoben werden.